Rechtsprechung
BVerwG, 29.04.1959 - V C 97.57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,4980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1959 - V C 97.57
Die Rechtsfrage, derentwegen das Bundesverwaltungsgericht die Revision zugelassen hat, ob nämlich ein Schwerbeschädigter die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung im Verwaltungsrechtswege anfechten kann, wenn der Schwerbeschädigte außerdem Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt, hat der Senat inzwischen in der grundsätzlichenEntscheidung vom 28. November 1958 - BVerwG V C 32.56 - bejaht.
- BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten …
Der erkennende Senat (Urteil vom 29. April 1959 - BVerwG V C 97.57 -) hat - wie übrigens zuvor das Oberverwaltungsgericht - gegen die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines bei der Berliner Stadtreinigung beschäftigten Straßenreinigers keine rechtlichen Bedenken gehabt, der aus gesundheitlichen Gründen für die Tätigkeit nicht mehr verwendbar war und für den sich im Betrieb der Berliner Stadtreinigung keine anderweitige Beschäftigung fand.